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Kennzeichnung im Bekleidungssektor: Pflichtinformationen

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Einer unserer Services auf Burger-print.com ist die individuelle Gestaltung des Krageninnenteils. Dabei werden in der Regel vorhandene Etiketten entfernt und das Kleidungsstück anschließend nach Kundenwunsch mit einem Krageninnendruck oder einem neuen, individuellen Etikett versehen. Dieser Service ist besonders für diejenigen geeignet, die ihre eigene Marke aufbauen und das Produkt daher vollständig individualisieren möchten. Ein wichtiger Aspekt sollte jedoch beachtet werden, insbesondere wenn das Produkt für den Wiederverkauf bestimmt ist.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Artikel die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten.

Durch das Entfernen des Hauptetiketts fehlt diese Information vollständig auf dem Kleidungsstück und muss daher nachträglich angebracht werden. Wir empfehlen, dafür einen der bereits in der Produktion vorgesehenen Schritte zu nutzen, beispielsweise:

  • die Karte, die die darauf befindlichen Daten angibt
  • den Innenhalsdruck, angereichert mit den notwendigen Daten
  • Aufkleber, die speziell am Kopf angebracht werden
  • Anbringen neuer spezifischer Etiketten

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Sie möchten sich bei der Verwaltung dieses Aspekts der Pflichtinformationen keine Kopfschmerzen bereiten?

Wir haben die Lösung für Sie! Auf unserer Website Burger-print.com finden Sie eine ganze Kategorie für Produkte ohne Etikett. Diese können Sie ganz einfach am Hals individuell gestalten, ohne sich um die obligatorischen Angaben kümmern zu müssen. Die Informationen werden üblicherweise auf einem separaten Etikett an der Seite angebracht, sodass der Halsausschnitt frei für Ihre individuellen Wünsche bleibt. Die führenden Marken für diese Art der Personalisierung sind übrigens Stanley & Stella und Continental Clothing. Wenn Sie eine Herausforderung suchen … nun, dann stellt sich die Frage:

Welche Informationen sind denn zwingend erforderlich und sollten unbedingt angegeben werden?

Um diese Frage zu beantworten, haben wir einen sehr ausführlichen und gut geschriebenen Artikel gefunden, den wir beifügen. Quelle: Etichettificio Pugliese. Viel Spaß beim Lesen!

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Kennzeichnung im Bekleidungssektor etichetta composizione Das Etikett ist eines der wichtigsten Instrumente, mit denen sich Verbraucher schützen können. Genaue und verständliche Informationen sind erste Anzeichen für die Zuverlässigkeit des Herstellers und damit auch für die Zuverlässigkeit des gekauften Produkts. Neben Markenname und Größe können Etiketten viele weitere Informationen enthalten, beispielsweise zum Herstellungsort, den verwendeten Materialien und den Waschanweisungen. Die Informationen auf dem Etikett müssen in italienischer Sprache verfasst und klar, gut lesbar und nicht irreführend sein. Das Etikett muss so direkt am Kleidungsstück angebracht sein, dass es sich nur schwer entfernen lässt; es muss angenäht, getackert oder an einem Kordelzug befestigt sein. VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN: Das Etikett eines Kleidungsstücks muss Angaben zum Hersteller (Name oder Marke) enthalten. Gemeint ist der Hersteller des Endprodukts mit Sitz in der Europäischen Union oder jede andere Person, die sich durch Anbringen ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Kennzeichens auf dem Produkt als solcher ausgibt. Befindet sich der Hersteller nicht in der Europäischen Union, gilt der erste in der EU ansässige Händler. Das Etikett muss auch die Materialzusammensetzung des Kleidungsstücks angeben , d. h. die enthaltenen Fasern. Die Regeln für das Ausfüllen des Etiketts zur Materialzusammensetzung unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Folgendes handelt:

  • ausschließlich aus einer Textilfaser gewonnen;
  • gewonnen aus zwei oder mehr Textilfasern, von denen mindestens eine 85 % des Gesamtgewichts ausmacht;
  • gewonnen aus zwei oder mehr Textilfasern, von denen keine 85 % des Gesamtgewichts ausmacht.

Besteht das Produkt ausschließlich aus einer einzigen Textilfaser, muss das Etikett die Bezeichnung der Faser zusammen mit den Wörtern „100 %“, „Rein“ oder „Vollständig“ enthalten. Besteht das Produkt aus mehreren Textilfasern, von denen mindestens eine 85 % ausmacht, kann das Etikett alternativ Folgendes enthalten:

  • Angabe des Faseranteils von über 85 %, gefolgt vom relativen Prozentsatz;
  • die Angabe, dass die Faser in Mengen von mehr als 85 % vorhanden ist, gefolgt von der Angabe „mindestens 85 %“.
  • die vollständige Zusammensetzung des Produkts

Besteht das Produkt aus mehreren Textilfasern, von denen keine mindestens 85 % ausmacht, müssen auf dem Etikett mindestens zwei der Hauptfasern mit ihren jeweiligen Gewichtsanteilen aufgeführt werden. Die übrigen Fasern sind anschließend mit ihren Gewichtsanteilen anzugeben. Alle Fasern, die in einer Menge von höchstens 10 Gewichtsprozent des Fertigprodukts enthalten sind, können mit dem Vermerk „Sonstige Fasern“ und dem jeweiligen Gesamtanteil aufgeführt werden. Werden solche Fasern aufgeführt, müssen die Namen mit den jeweiligen Gewichtsanteilen angegeben werden. Etiketten können außerdem weitere Informationen enthalten.

  • „Reinwolle“: Dieser Begriff ist nur zulässig, wenn es sich um Wolle handelt, die nicht in ein Fertigprodukt eingearbeitet wurde und/oder keiner anderen Bearbeitung oder Behandlung unterzogen wurde, die ihre Zusammensetzung beeinträchtigt hat, außer derjenigen, die für die Herstellung des Kleidungsstücks erforderlich ist. Wird Wolle mit anderen Fasern gemischt, darf der Begriff „Reinwolle“ nur verwendet werden, wenn die Faser mindestens 25 % des Gesamtgewichts des Kleidungsstücks ausmacht. „Reinwolle“ kann durch den Begriff „geschorene Wolle“ ersetzt werden.
  • „Leinenmischung“: Diese Angabe ist nur für Textilerzeugnisse zulässig, die aus einer reinen Baumwollkette und einem reinen Leinenschuss bestehen, wobei der Leinenanteil mindestens 40 % des Gesamtgewichts des Gewebes beträgt; dieser Angabe muss der Zusatz „Reine Baumwollkette und reiner Leinenschuss“ folgen.
  • „verschiedene Fasern“ oder „unbestimmte textile Zusammensetzung“: Diese Angaben sind nur in wenigen sehr begrenzten Fällen zulässig, und zwar nur für solche Produkte, deren Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Herstellung schwer zu bestimmen ist.

Bei Produkten, die aus zwei oder mehr Stoffen mit jeweils unterschiedlicher Faserzusammensetzung bestehen, muss das Materialetikett die Faserzusammensetzung jedes einzelnen Stoffes angeben und die jeweilige Komponente oder den jeweiligen Teil benennen. Zwei Textilprodukte, die eine untrennbare Einheit bilden, da sie zusammen verkauft werden müssen und die gleiche Faserzusammensetzung aufweisen, können ein gemeinsames Materialetikett tragen, das sich auf beide Teile bezieht. Das Herkunftsetikett „Hergestellt in…“ ist eine Pflichtangabe, die Hersteller gemäß EU-Recht zum Ursprungsland des Produkts machen müssen. Zur Bestimmung des Ursprungs gelten die Bestimmungen des europäischen Zollrechts. Diese legen fest, dass der Name des Landes dem Land entsprechen muss, in dem die letzte wesentliche Verarbeitung oder Bearbeitung stattfand, die dem Produkt die Eigenschaften eines neuen Produkts verleiht. Die CE-Kennzeichnung ist eine Pflichtangabe für Produkte in Bezug auf Sicherheit und Schutz. Sie wird für Produkte verwendet, die für den EU-Markt bestimmt sind, und dient dem Hersteller als Nachweis für die Konformität dieser Produkte mit den EU-Richtlinien, die die grundlegenden und spezifischen Anforderungen festlegen. Zusätzlich zu den Pflichtangaben können Hersteller das Etikett mit optionalen Informationen ergänzen, um Verbraucher über die Eigenschaften des gekauften Produkts zu informieren. Die am häufigsten von Industrieunternehmen verwendeten optionalen Informationen beziehen sich auf die Produktpflege und die Qualitätsmerkmale der Rohstoffe und/oder des Produktionsprozesses. Das Pflegeetikett, das von allen Händlern verwendet und auf nahezu allen im Handel erhältlichen Artikeln angebracht wird, ist ein äußerst nützliches Hilfsmittel für Verbraucher. Es informiert über die Reinigungsmethoden eines Kleidungsstücks, trägt dazu bei, dessen ursprüngliches Aussehen länger zu erhalten und schützt es vor irreversiblen Schäden bei der Pflege. Die auf Pflegeetiketten verwendeten Piktogramme sind in allen Ländern verständlich, unabhängig von der gesprochenen Sprache. Sie werden durch zusätzliche Symbole und/oder Zahlen ergänzt, die die jeweiligen Pflegehinweise beschreiben. Pflegeetiketten können auch zusätzliche Informationen enthalten, die die Pflegeanweisungen verdeutlichen und ergänzen (z. B. „separat waschen“, „von links bügeln“ usw.). Das Pflegeetikett muss direkt auf dem Kleidungsstück angebracht und schwer zu entfernen sein. Es muss aus waschbeständigen und allen empfohlenen Pflegebehandlungen entsprechenden Materialien bestehen. Die Piktogramme müssen zudem groß genug sein, um vom Verbraucher gut lesbar zu sein. Weitere freiwillige Kennzeichnungen umfassen Zertifizierungszeichen anerkannter Organisationen (national oder international), die bestätigen, dass das Produkt bestimmte Qualitätsstandards und/oder strengere Verarbeitungsmethoden als die gesetzlich vorgeschriebenen erfüllt. Diese dienen der Verbesserung der Ökoeffizienz von Textilprodukten. Beispiele hierfür sind das EU-Ecolabel, der Öko-Tex Standard 100, der Global Organic Textile Standard und der Blaue Engel.

Die Kontrolle der Kennzeichnung und Zusammensetzung von Modeartikeln erfolgt auf nationaler und EU-Ebene. Auf nationaler Ebene ist das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung für die Kontrollen zuständig. Die Überwachung findet in Produktionslaboren, Lagern und sogar im Einzelhandel statt. Dabei werden die Angaben auf dem Etikett und die deklarierte Zusammensetzung mithilfe von vom Ministerium für diese Aufgabe autorisierten Laboren überprüft. Stimmt ein Etikett nicht mit der tatsächlichen Zusammensetzung des Produkts überein oder werden Textilprodukte ohne Etikett oder mit einem fehlerhaft ausgefüllten Etikett gefunden, drohen Sanktionen und Produktrückrufe.

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